Industrielle Schweinemast nach gesetzlichem Mindeststandard

Wie sieht das Leben aus für ein Mastschwein aus einer industriellen Schweinemast nach gesetzlichem Mindeststandard? Das möchten wir mit dem 1. Diorama unserer Sonderausstellung „Sauwohl“ illustrieren.

Betriebsstruktur

Dieser landwirtschaftliche Betrieb ist viel größer als es unser Diorama vermuten lässt. Auf 1 m² ließ sich jedoch lediglich ein kleiner Ausschnitt einer solchen Schweinemast darstellen. Eigentlich ist ein Betrieb, den wir als „Industrielle Schweinemast“ betitelt haben, für bis zu 20.000 Tiere ausgelegt. Hinter einem solchen Betrieb steht kein Bauer, wie wir ihn im klassischen Sinne kennen. Daher ist anstelle eine Bauernhauses in diesem Diorama lediglich ein Verwaltungsgebäude zu sehen.

Schweinemast

Die Tiere eines solchen Betriebs werden nach dem gesetzlichen Mindeststandard gehalten - jedem Schwein stehen also nach gesetzlicher Regelung 0,75 m² zu. Ab einem Körpergewicht von 110 kg muss jedes Schwein 1 m² Platz zur Verfügung haben - zu diesem Zeitpunkt der Mast sind die Tiere 1,20 bis 1,50 Meter lang.

Für Mastschweinen dieser Haltungsform ist per Gesetz kein Auslauf vorgesehen. Sie verbringen ihr Leben (ca. 6 Monate) folglich in einem geschlossenen Stall, welcher nur über 3% Fensterfläche verfügen muss. Viel von der Welt da draußen bekommen die Tiere also nicht mit. Damit die Schweine zwischen den Stallreinigungen nicht in ihrem eigenen Kot und Urin stehen, sind die Buchten in der Regel mit Vollspaltenböden ausgestattet. So können die Fäkalien nach unten hin ablaufen. Einstreu wird man in einem solchen Betrieb vergeblich suchen. Da Schweine aber hochintelligente Tiere sind, die stets nach abwechslungsreicher Beschäftigung suchen, müssen den Tieren alternativ Spielzeuge zur Verfügung gestellt werden. Dies soll auch verhindern, dass die Tiere aus Langeweile an den Schwänzen ihrer Artgenossen herum beißen. Da sich dies aufgrund der hohen Platzdichte und der geringen Beschäftigungsmöglichkeit der Tiere aber nicht vermeiden lässt, werden die Ringelschwänze bereits im Ferkelalter mit Hilfe eines Brenneisens abgetrennt („kupiert“). Diese Praktik ist derzeit in Deutschland noch zulässig, obwohl sie eigentlich bereits 1994 seitens der EU verboten wurde. Verstöße gegen dieses Verbot werden jedoch nicht sanktioniert.

Ferkelproduktion

Auf unserem industriellen Schweinemastbetrieb befindet sich zudem eine Ferkelproduktion. Nicht, weil Betriebe zwangsläufig eine eigene Ferkelproduktion integriert haben (es gibt in der Regel eigene Zuchtbetriebe), sondern um zu illustrieren, unter welchen Bedingungen Ferkel, die später in einer vergleichbaren Mast landen, „produziert“ wurden und wie sich die Haltungsbedingungen der Zuchtsauen unterscheiden. Denn: Industrielle / konventionelle Schweinemastbetriebe beziehen die Ferkel für ihre Mast aus anderen Produktionen als Bio-zertifizierte Betriebe.

Die Ferkelproduktion für die konventionelle Schweinemast ist untergliedert in mehrere Stationen. Die Sauen werden einen Großteil der Zeit in der Gruppe in sogenannten Warteställen gehalten. Vor und während der Besamung befinden sie sich hingegen in der Einzelhaltung in sogenannten Besamungsbuchten. Die Besamung erfolgt in der Regel auf künstlichem Wege; der Eber wird lediglich gebracht, damit die Sauen in die Rausche kommen. Die trächtigen Sauen kommen wieder gemeinsam in einen Wartestall. Fünf Tage vor und drei bis vier Wochen nach der Geburt der Ferkel werden die konventionellen Zuchtsauen wieder von der Gruppe separiert und einzeln gehalten. Hierbei werden sie in sogenannten Kastenständen fixiert - die Möglichkeit zur Bewegung wird dadurch vollständig unterbunden. Nach drei bis vier Wochen werden die Ferkel von der Muttersau getrennt und kommen in die Ferkelaufzucht. Für die Zuchtsau beginnt nach wenigen Tagen der Regeneration der Produktionszyklus erneut.